Artikel 139

Die zur “Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus” erlassenen
Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.


Auszug aus dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland,
Ausfertigungsdatum: 23.05.1949, Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 13.7.2017 I 2347
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