Ständer im Kalender

Am 28. November 2003 bot der Angeklagte auf seiner Internetseite […] vergleichbare Kalender an. Diese waren für jeden Internetnutzer frei und ohne vorherige Altersüberprüfung zugänglich. Auf der Internetseite waren zur Illustration jeweils das Titelblatt sowie ein Kalenderblatt abgebildet, die auf einem 15 – 17 Zoll Bildschirm jeweils etwa 3 x 2 cm groß sind. Auch auf diesen Bildern haben die Männer ganz überwiegend einen erigierten Penis. Sie nehmen keine sexuell herausfordernden Stellungen ein und werfen dem Betrachter keine sexuell auffordernden Blicke zu. Sexuelle Handlungen oder Unterwürfigkeitsgesten sind ebenfalls nicht zu sehen. Die Gesichter und Körper der abgebildeten Männer werden vielmehr eindeutig und unverzerrt wiedergegeben und zeigen den jeweiligen Mann in seiner Gesamtausstrahlung, so dass keiner der Bildausschnitte auf das Genital reduziert ist. Der Art und Weise der Aufnahmen ist zu entnehmen, dass sich die abgebildeten Männer freiwillig und gern fotografieren ließen.

Äh?
Ständer im Kalender?

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